Achtung! Wichtiger Hinweis! Wir sind innerhalb Nürtingens umgezogen! Unser neues Büro befindet sich im Tannenweg 8 (Wohngebiet "Lerchenberg")!

Unser neues Büro befindet sich im Erdgeschoß des Gebäudes Tannenweg 8 (Wohngebiet "Lerchenberg", Nähe Hölderlin-Gymnasium und Waldorfschule) von 72622 Nürtingen.

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AIZ - Das Immobilienmagazin des IVD Ausgabe 11-12/2008: Eigenheim gilt als sicherste Bank im Alter

Immer mehr Deutsche schätzen die Sicherheit des Eigenheims. Auf die Frage "Was betrachten Sie persönlich als die ideale Form der Alterssicherung?" antworten heute 65 % der Deutschen mit "ein eigenes Haus/eine eigene Wohnung zur Selbstnutzung".
Dieser Wert ist höher als in den vergangenen sechs Jahren, seitdem das Allensbach-Institut im Auftrag der Postbank jährlich eine Studie zur Altersvorsorgesituation in Deutschland durchführt.
In 2007 gaben nur 58 % der Befragten das Eigenheim als favorisiertes Altersvorsorge-Instrument an. Betrachtet man die Gruppe der Berufstätigen gesondert, steigt der Wert sogar um 3 Prozentpunkte auf 68 % an (im vergangenen Jahr waren es 62 %). Noch höher ist die Quote bei den Berufstätigen mit Kindern: für 72 % (2007: 70 %) ist das Eigenheim das beste Mittel zum Zweck der Altersvorsorge. Damit erreicht es erstmals sogar einen höheren Wert als die staatliche Rente/Pension, die bei dieser Gruppe auf 70 % kommt.

Auf die Frage "Wenn Sie jetzt einmal daran denken, dass Anfang nächsten Jahres die Abgeltungssteuer kommt - welche Form der Altersvorsorge wird für Sie dadurch attraktiver?" antwortete jeder Zehnte, dass der Kauf einer selbst genutzten Immobilie durch die Abgeltungssteuer noch attraktiver wird. Damit liegt das Eigenheim, das als direkte Immobilien-Investition nicht der Abgeltungssteuer unterliegen wird, auf Platz 1, gefolgt von der Immobilie zur Vermietung.

Bei dieser hohen Akzeptanz verwundert es nicht, dass fast jeder zweite Deutsche monatlich bis zu 200 Euro auf seine gegenwärtige Miete drauflegen würde, um damit ein Eigenheim zu finanzieren. 23 % würden sogar eine Mehrbelastung von 300 Euro in Kauf nehmen, wie die Baugeldstudie 2008 des Baugeldvermittlers HypothekenDiscount ergeben hat.

Lesen Sie hierzu passend auch unseren weiteren Artikel "Die Zukunft sichern und gleichzeitig Wohnen, wie gewünscht"

Presseinformation des IVD im September 2008: "Die Zukunft sichern und gleichzeitig Wohnen, wie gewünscht"

Altersvorsorge ist wohl das Thema der Zukunft - wovon zufrieden leben im Alter?
Diese Frage stellen sich schon junge Erwachsene. Sicher ist, daß Eigentümer von Immobilien bis zu sieben Mal mehr Vermögen als Mieter besitzen. Die Immobilie ist in diesen Wert miteinbezogen, doch auch beim Vergleich des Barvermögens sind die Eigentümer auf der sehr guten Seite. Mieter haben nur ein halb so hohes Vermögen gespart wie die Vergleichsgruppe der Eigentümer, besagt eine Studie des Forschungsinstitutes Empirica.

In einem Eigenheim zu leben, das einem auch per Grundbucheintrag als Eigentümer gehört, hat also große finanzielle Vorteile im Alter. Doch diese Vorteile greifen nur, wenn die Immobilie dann auch abbezahlt und wirklich eigen ist. Die ideale Strategie ist hier, bald eine Investition in die eigenen vier Wände zu planen. Je mehr Zeit man zur Tilgung hat, desto schneller ist man schuldenfrei und glücklich mit mehr Geld, das einem zur freien Verfügung bleibt. Auf der ganz sicheren Seite sind also Eigentümer, die vorausschauen und frühzeitig über die Anschaffung einer Immobilie als Wertanlage nachdenken.

Der Immobilienverband Deutschland IVD informiert: was sich 2008 für Immobilieneigentümer ändert

Die Eigenheimrente ("Wohn-Riester") ist da!

Erfreulich für Häuslesbauer bzw. Immobilienkäufer selbstgenutzter Wohnimmobilien: die selbst genutzte Immobilie erfährt mehr Anerkennung als Altersvorsorgeprodukt durch die Einbeziehung in die Riester-Förderung.
Fast drei Jahre nach Abschaffung der Eigenheimzulage konnte sich die Regierungskoalition endlich auf einen Ersatz einigen. Am 4. Juli passierte das Gesetz zur Eigenheimrente die letzte Hürde und erhielt die Zustimmung vom Bundesrat.
Damit besteht rückwirkend zum 1. Januar 2008 die Möglichkeit, daß die Riester-Förderung auch für den Erwerb oder Bau selbstgenutzter Wohnimmobilien gilt.
Voraussetzung für die Förderung ist, daß die Wohnung selbst genutzt wird.

Zulagen: die Grundzulage beträgt 154 Euro. Der Förderberechtigte kann zudem für jedes Kind, für das ihm Kindergeld ausbezahlt wird, zusätzlich eine Kinderzulage von bis zu 185 Euro in Anspruch nehmen. Für alle Kinder, die nach 2008 zur Welt kommen, beträgt die Kinderzulage sogar 300 Euro. Alternativ können die zum begünstigten Personenkreis gehörenden Steuerpflichtigen ihre Aufwendungen für eine zusätzliche Altersvorsorge bis zu 2.100,- Euro als Sonderausgaben geltend machen.

Besteuerung: wie bei allen Riester-Produkten gilt: in der Sparphase sind die Beiträge steuerfrei. In der Auszahlungsphase werden die Leistungen besteuert. Die Steuerschuld wird mit Hilfe des "Wohnförderkontos" eermittelt, das den entnommenen Kapitalbertrag, die Tilgungsleistungen und die gewährten Zulagen erfasst und jährlich mit 2 Prozent verzinst wird.
Zu Rentenbeginn können die Eigenheimbesitzer wählen: begleichen Sie die Steuerschuld auf einen Schlag, dann müssen Sie nur 70 Prozent des geförderten Kapitals mit ihrem individuellen Steuersatz begleichen. Förderberechtigten steht es aber auch offen, das geförderte Kapital über einen längeren Zeitraum (vom Renteneintritt an bis zu 23 Jahre) verteilt zu versteuern (nachgelagerte Besteuerung). Grundlage für die nachgelagerte Besteuerung ist nur der Umfang der tatsächlich in Anspruch genommenen Förderung, nicht dagegen der Nutzungswert.

Entnahme: wer bereits staatlich gefördert ein Altersvorsorgevermögen angespart hat, kann einen Teil oder alles für die Anschaffung oder den Bau der eigenen vier Wände verwenden. Eine Rückzahlung des Entnahmebetrags ist nicht erforderlich.
Für Verträge, die vor dem 1. Januar 2008 abgeschlossen wurden, gibt es eine Übergangsregelung, nach der für die Jahre 2008 und 2009 die Mindestentnahmehöhe von 10.000,- Euro beibehalten wird.

Wenn der Immobilienbesitzer aus dem mit Riester-Zulagen erworbenen Eigenheim auszieht oder es verkauft, muß die Fördersumme sofort wieder in eine selbst genutzte Immobilie oder in ein anderes Riester-Produkt investiert werden. Andernfalls müssen die
staatlichen Fördermittel zurückbezahlt werden.

Anlageprodukte: neben Bank- und Fondssparplänen oder Versicherungen gehören künftig auch Spar- und Darlehensverträge für die Anschaffung und den Bau von selbst genutzten Immobilien und Genossenschaftsanteilen zu den begünstigten Anlageprodukten. Bausparkassen arbeiten derzeit mit Hochdruck daran, entsprechende Bausparverträge und Finanzierungsprodukte mit Riester-Zertifikat zu entwickeln.
Im November sollen die ersten Verträge auf den Markt kommen.
(Quelle: AIZ das Immobilienmagazin Heft 7-8/2008 des IVD)

Übrigens ist "Wohn-Riester" eine unserer Meinung nach absolut angebrachte Fördermaßnahme, wenn man bedenkt, daß Wohnen in der eigenen Immobilie d.h. mietfreies Wohnen im Alter einer zusätzlichen Rente in nicht unbeachtlicher Höhe entspricht und die eigene Immobilie somit ganz klar eine grundlegende Säule der Altersvorsorge bildet - für deren Anschaffung zudem die Bedingungen am Immobilienmarkt derzeit optimal sind: sowohl niedrige Kaufpreise als auch niedrige Darlehenszinsen!




Energieausweispflicht ist da!

Hausbesitzer müssen neuen Mietern und Eigentümern seit dem 1. Juli 2008 einen Energieausweis für ihr Gebäude vorlegen. Auch wer lediglich Interesse an einem Kauf-, Miet- oder Pachtvertrag hat, kann die Vorlage des Energieausweises verlangen.
Der Energieausweis liefert wichtige Informationen über den energetischen Zustand eines Gebäudes und hilft dabei, die künftig anfallenden Energiekosten besser abzuschätzen.
Für Immobilieneigentümer besteht nur noch bis zum 1. Oktober 2008 die uneingeschränkte Wahlfreiheit zwischen dem teuren Bedarfs- und dem preiswerteren Verbrauchsausweis - je nach Wohnfläche und Zeitaufwand bei der Gebäudedatenaufnahme liegen die Kosten für den bedarfsorientierten Energieausweis bei ca. 200 bis 300 Euro und für den verbrauchsorientierten nur bei ca. 40 bis 60 Euro. Danach sind für den Großteil aller Wohngebäude die Bedarfsausweise verpflichtend - sie sind weitaus aussagekräftiger als die Verbrauchsausweise, da bei ihnen der Energiebedarf des Gebäudes anhand des Zustandes ermittelt wird.
Der Energieausweis gilt zehn Jahre. Werden Sanierungsmaßnahmen durchgeführt, die Auswirkungen auf die Energieeffizienz des Gebäudes haben, muss der Energieausweis nach der Sanierung neu ausgestellt werden.
Für Nichtwohngebäude wie etwa Bürogebäude und Geschäftshäuser können auch nach der Übergangszeit wahlweise bedarfs- oder verbrauchsorientierte Energieausweise verwendet werden.
Dagegen werden Denkmalimmobilien von der Energieausweispflicht komplett freigestellt.